Anmeldung . Krankmeldung . Informationsblätter

FAQ

Willkommen im GRG 23

Information ist uns am GRG 23 ganz besonders wichtig. Dennoch treten im Laufe eines Schuljahres immer wieder unterschiedliche Fragen auf. Manche kommen immer wieder vor bzw. sind sehr ähnlich. Diese haben wir an dieser Stelle übersichtlich zusammengefasst und zu Ihrer schnelleren Information aufbereitet.

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HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN

Anmeldung für einen Schulplatz

Was versteht man unter AHS-Reife?

Die Aufnahme in die 1. Klasse einer AHS setzt voraus, dass die 4. Schulstufe der Volksschule erfolgreich abgeschlossen wurde und die Beurteilung in Deutsch, Lesen sowie Mathematik mit „Sehr Gut“ oder „Gut“ erfolgte. Durch einen Beschluss der Klassenkonferenz der Volksschule kann aber auch bei „Befriedigend“ die sogenannte „AHS-Reife“ gegeben werden, wenn feststeht, dass Schüler*innen aufgrund der sonstigen Leistungen mit großer Wahrscheinlichkeit den Anforderungen der AHS genügen werden. Kinder, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, müssen eine Aufnahmeprüfung ablegen.

Werden nur Kinder mit „Sehr gut“ aus der VS aufgenommen?

NEIN. Die Reihungskriterien für die Anmeldung in die ersten Klassen sind klar vorgegeben, vorausgesetzt ist natürlich die AHS Reife:

a. Geschwisterkind an der Schule
b. Wohnortnähe (sicherer Schulweg)
c. Zeugnisnoten der 4. Klasse VS.

Welche Unterlagen muss ich zur Anmeldung für die 1. Klasse mitbringen?

Ablauf :

1. Verteilung der Erhebungsblätter und Informationsschreiben an den Volksschulen

2. Telefonische Terminreservierung für ein Aufnahmegespräch an unserer Schule

3. Abgabe der Anmeldeunterlagen:
• Schulnachricht 4. Klasse (Original und Kopie)
• Zeugnis 3. Klasse (Original)
• Erhebungsblatt
• Kuvert beschriftet mit der eigenen Adresse und frankiert

Die Anmeldung an unserer Schule findet mittels eines Anmeldegesprächs des Direktors mit Ihrem Kind im Beisein eines/einer Erziehungsberechtigten statt. Der Antrag auf Aufnahme wird durch die Schule auf der Rückseite des Originals der Schulnachricht bestätigt (Stempel, Datum, Uhrzeit, Unterschrift). Bei fehlender „AHS-Reife“ (Schulnachricht der 4. Klasse Volksschule, welche in „Deutsch, Lesen, Schreiben“ und in „Mathematik“ eine Beurteilung mit „Befriedigend“ oder schlechter aufweist) zum Zeitpunkt der Anmeldung kann das Kind im ersten Anmeldedurchgang nicht berücksichtigt werden.

4. Briefe für die Schulplatzzuweisung werden abgeschickt.

Kann mein Kind auch während des Schuljahres aus einer anderen Schule ins GRG 23 wechseln?

Prinzipiell ja. Schulwechsel sind allerdings ein besonderer Einschnitt in der Schullaufbahn eines jeden Kindes. Daher führen wir in einem solchen Fall immer ein Beratungsgespräch der Direktion mit den Eltern und dem betroffenen Kind durch. In speziellen Fällen wird dabei dann auch geklärt, welche Gegenstände mit einer Einstufungsprüfung nachzuholen sind.

Wahl zum Schulzweig

Wann muss ich die Entscheidung bzgl. der Schulzweigwahl ab der 3. Klasse treffen?

Jedes Jahr im Herbst (November) findet eine Informationsveranstaltung für alle Eltern der 2. Klassen statt. Dabei erhalten Sie die wichtigsten Informationen zu den drei Schulzweigen, die Sie ab der 3. Klasse für Ihr bzw. mit Ihrem Kind wählen können. Der Abend wird von unserer Bildungsberaterin Mag. Elisabeth Bauer geleitet.

Ist es erlaubt, den Schulzweig zu wechseln?

Nein, der Schulzweig kann nicht gewechselt werden. In begründeten Ausnahmefällen ist dies eventuell von der 4. auf die 5. Klasse möglich. Dafür ist aber UNBEDINGT ein Gespräch mit der Schulleitung (gemeinsam mit Erziehungsberechtigten, Schüler*innen und eventuell Klassenbetreuer*in bzw. Fachlehrer*innen) notwendig.

Kann mein Kind im Laufe seiner Schullaufbahn die Sprache wechseln?

Nein, das ist nicht möglich.

Elektronisches Klassenbuch

Wird am GRG 23 das elektronische Klassenbuch geführt?

Ja, wir verwenden für alle Klassen das WebUntis-Klassenbuch. Damit können der Stundenplan und die Supplierstunden bequem und schnell übers Internet aufgerufen werden. Ebenso werden Krankmeldungen über dieses System unserer Schule mitgeteilt.

Muss ich mich dazu registrieren?

Ja. Eine kurze Anleitung in Form eines Video-Tutorials finden Sie auf dieser Seite.

Krankmeldung

Was ist im Krankheitsfall meines Kindes zu tun?

Im Krankheitsfall verständigen Sie bitte sofort die Schule und tragen die Meldung im elektronischen Klassenbuch ein.

Was passiert wenn mein Kind während des Tages erkrankt?

Ihr Kind muss die Schulärztin aufsuchen, die die weiteren Schritte veranlasst. Sollte diese nicht im Hause sein, so gilt folgende Regelung:
Im Sekretariat wird Kontakt mit den Eltern aufgenommen, um Sie über den Gesundheitszustand der Schüler*in zu informieren und zu besprechen, ob er/sie abgeholt werden kann. Kranke Kinder gehen grundsätzlich nicht alleine nach Hause. Wir können leider keine Diagnosen erstellen und dürfen auch keine Medikamente verabreichen. Sollte Gefahr in Verzug sein, so wird von uns die Rettung verständigt.

Wie muss ich mein Kind für Fehlstunden entschuldigen?

Sollte Ihr Kind über Nacht erkranken, ersuchen wir Sie, bis 8:00 Uhr im WebUntis Ihr Kind als fehlend mit Entschuldigungsgrund einzutragen. In diesem Fall gelten die Stunden auch gleich als entschuldigt. Ist dies nicht möglich, so müssen Entschuldigungen über Fehlzeiten schriftlich und begründet nachgebracht werden – und zwar bis spätestens eine Woche nach dem Tag des Wiedererscheinens in der Schule.

Unter welchen Umständen darf mein Kind vor Unterrichtsschluss die Schule verlassen?

Kein/e Schüler*in darf ohne schriftliche Entschuldigung des Erziehungsberechtigten alleine das Schulhaus verlassen. Andernfalls muss ein Elternteil (Erziehungsberechtigter) den/die Schüler*in abholen und einen Passierschein unterschreiben. Ist dies nicht möglich, muss der/die Schüler*in bis zum regulären Unterrichtsende in der Schule bleiben.

Ein sogenannter „Passierschein“ ist auszufüllen und gemeinsam mit der Entschuldigung des Erziehungsberechtigten dem/der Lehrer*in der folgenden Unterrichtsstunde zur Unterschrift vorzulegen. Nach Abgabe des Passierscheines im Sekretariat darf das Schulhaus verlassen werden.

Unverbindliche Übungen

Was sind unverbindliche Übungen?

Unverbindliche Übungen sind ein Zusatzangebot für Schüler*innen. Diese sind nicht verpflichtend. Wir empfehlen nicht mehr als 2 UÜ (4 Wochenstunden) pro Schuljahr auszuwählen.

Muss ich mein Kind dazu anmelden?

Ja, jede unverbindliche Übung ist anmeldepflichtig. Anmeldeformulare gibt es bei den jeweiligen Klassenbetreuer*innen und unter ‘Formulare’ auf dieser Webseite.

Kann ich mein Kind jederzeit abmelden?

Abmeldungen von den unverbindlichen Übungen sind nur am Ende des ersten Semesters möglich. Abmeldungen bitte direkt an die jeweiligen Klassenbetreuer*innen.

Bekomme ich bei den unverbindlichen Übungen eine Note?

Nein. Schüler*innen, die an unverbindlichen Übungen teilnehmen, erhalten ein „teilgenommen“ oder „nicht teilgenommen“ als Vermerk ins Zeugnis.

Tagesbetreuung

Was ist die Mittagsaufsicht?

Die Mittagsaufsicht (MAU) ist ein kostenloses Angebot des Ministeriums, das nur zur Überbrückung zwischen stundenplanmäßigem Vormittags- und Nachmittagsunterricht (bzw. unverbindlichen Übungen, die am Nachmittag stattfinden) in Anspruch genommen werden kann. Mittagsaufsicht kann an maximal zwei Tagen zu höchstens 2 Stunden je Tag in Anspruch genommen werden.

Kann mein Kind zu Mittag auch nur etwas Warmes essen und dann heimgehen?

Eine Anmeldung für das Mittagessen ist ohne eine Anmeldung für die Tagesbetreuung oder Mittagsaufsicht nur möglich, wenn Sie eine Genehmigung der Direktion einholen. Die Mittagsmenüs können aus organisatorischen Gründen erst ab der zweiten Schulwoche angeboten werden, in der ersten Woche stehen die regulären Buffetspeisen zur Verfügung.

Mehrtägige Schulveranstaltungen

Welche Sport-, Sprach-, oder Projektwochen werden angeboten?

Folgende mehrtägige Schulveranstaltungen stehen bei uns in der Unter- bzw. Oberstufe am Programm:
2. Klasse – Wintersportwoche
4. Klasse – Projektabschlusswoche
6. Klasse – Sommersportwoche im September & Sprachreise im April (erste lebende Fremdsprache).
7. Klasse – Meeresbiologische Woche der Science-Schüler*innen im Oktober. Italienreise der Latein Schüler*innen im Gymnasium.
8. Klasse – Sprachreise der zweiten lebenden Fremdsprache und Italienreise der Kurzlatein-Schüler*innen im September.

Wo kann ich um finanzielle Unterstützung für mein Kind ansuchen?

Das offizielle Unterstützungsformular der Bildungsdirektion erhalten Sie im Sekretariat.

GRG 23 Elternverein

Kontakt

GRG 23 Sekretariat

Anton Baumgartner S
traße 123
1230 Wien

Tel.: +43 1 667 10 99
Email: grg23@923066.bildung-wien.gv.at

Mo – Fr 7.30 – 14.00

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mit der Corona-Pandemie, müssen wir
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Als Direktor des GRG 23 ist mir eine gelingende Schulgemeinschaft ganz besonders wichtig. Information, Kommunikation und transparente, klare Regeln des Zusammenlebens sind wesentliche Bausteine dafür.

Mag. Markus MichelitschDirektor GRG 23