Im Schulgemeinschaftsausschuss wurde der Umgang mit den Handys neu geregelt. Basis für die Diskussion war die neue gesetzliche Vorgabe des BMB. Anbei finden Sie die Neuerungen, die ab dem nächsten Schuljahr in Kraft treten:
- In der Unterstufe, inkl. der 9. Schulstufe, herrscht ein komplettes Handyverbot.
- Das Handy muss ausgeschaltet im Rucksack bzw. im Spind verwahrt werden (es darf also nicht am Körper getragen werden). Dies gilt während des gesamten Schultages, auch in der Mittagsbetreuung, -überbrückung und in der TB. Die Verwahrung unterliegt der Eigenverantwortung der Schüler:innen.
- In Unterrichtsstunden darf auf Anweisung der Lehrperson zu Unterrichtszwecken das Handy benützt werden. In Supplierstunden ist das Verwenden des Handys untersagt.
- Für Schüler:innen der Oberstufe (6.- 8. Klasse) gilt, dass das Handy während der Unterrichtsstunden in der Schultasche oder im Spind verwahrt werden muss. Auch das Tragen von Kopfhörern jeglicher Art ist im Unterricht untersagt.Nur auf Anweisung der Lehrerin / des Lehrers darf diese im Unterricht benützt werden.In der Pause dürfen Schüler:innen der Oberstufe das Handy benützen.
- Schulveranstaltungen:Die Handy Verwendung auf mehrtägigen SVA obliegt dem begleitenden Lehrer:innen-Team
Maßnahmen im Schulalltag:
| 1. Abnahme durch Lehrperson | Schriftliche Information durch die Direktion an die Eltern erfolgt über eduflow durch das Sekretariat – ergeht in cc auch an den KB |
| 2. Abnahme durch Lehrperson | Verwarnung durch den KB (Info ergeht an Eltern) |
| 3. Abnahme durch Lehrperon | Verwarnung durch die Direktion, Verhaltensnote auf „wenig zufriedenstellend“ |
Mag. Markus Michelitsch
(Direktor GRG 23)





