Die Schule ist eine Gemeinschaftvon Schüler*innen, Lehrer*innen, Schulangestellten und Erziehungsberechtigten, in der allen Teilen Pflichten und Rechte eingeräumt sind. Deren Erfüllung ist Voraussetzung für eine erfolgreiche Erziehungs- und Bildungsarbeit. Die Pflichten der Schüler*innen, Lehrer*innen, Schulangestellten und Erziehungsberechtigten sind durch Gesetze sowie durch Verordnungen und Erlässe der Schulbehörde geregelt. Die Hausordnung hat jene besonderen Verhältnisse zu regeln, die sich auf die Schulgemeinschaft und das Schulgebäude des GRG 23 beziehen.
Die Schulpartner haben einander höflich gegenüberzutreten. Dem Geist der Gemeinschaft entspricht zum Beispiel ein gegenseitiges Grüßen.
Kameradschaftliches und hilfsbereites Verhaltengegenüber den Mitschüler*innen gehört zu den ersten Pflichten der Schüler*innen. Es wäre allerdings falsch verstandene Kameradschaft, Schüler*innen, die gegen die Hausordnung grob verstoßen oder die Klassengemeinschaft stören und ihr dadurch schaden, unter allen Umständen decken zu wollen. Gelingt es der Klasse nicht, die Betroffenen zu einer Änderung des Verhaltens zu bewegen, so sind die Klassenbetreuer*innen zu Rate zu ziehen.
Aus triftigen Gründen können Schüler*innenvon den Klassenbetreuer*innen für höchstens einen Schultag beurlaubt werden. Die Direktorin kann schulpflichtige Schüler*innen bis zur Dauer einer Woche beurlauben. In diesen Fällen ist ein schriftliches Ansuchen der Erziehungsberechtigten mindestens zwei Wochen vorher vorzulegen, in dem Gründe anzugeben sind. Bei längeren Beurlaubungen ist mindestens vier Wochen vorher an die vorgesetzte Dienstbehörde (Stadtschulrat für Wien) ein Ansuchen über die Direktion einzureichen.
Krankheiten oder andere unvorhergesehene Verhinderungenam Schulbesuch sind beim Wiedererscheinen in der Schule durch eine schriftliche Entschuldigung der Eltern oder deren Stellvertreter*innen zu rechtfertigen, dabei ist der Grund der Abwesenheit anzugeben. Wird die Entschuldigung nicht innerhalb einer Woche (gerechnet vom Tag des Wiederscheinens) erbracht, wird die Abwesenheit als „nicht entschuldigt“ gewertet.
Der kontinuierliche Kontakt zwischen Schule und Erziehungsberechtigten erfolgt über das Mitteilungsheft, das täglich mitzubringen ist. Die Eltern werden ersucht, die Eintragungen regelmäßig zu überprüfen.
Zu den Pflichten der Schüler*innen gehörtaus leicht einsehbaren Gründen pünktliches Erscheinen zum Unterricht und zu den Lehrveranstaltungen. Für Unterrichtsstunden, die auf Sportstätten, in Lehrsälen oder anderen Sonderräumen gehalten werden, haben sich die Schüler*innen zeitgerecht vor diesen einzufinden. Wiederholtes, ungerechtfertigtes Zuspätkommen wird als Fehlverhalten entsprechend gewertet.
Jede Klasse ist für Sauberkeit und Ordnung in ihrem Klassenzimmer verantwortlich. Die Ausgestaltung des Klassenraumes soll im Zusammenwirken mit den Klassenbetreuer*innen erfolgen. Beschädigungen von Räumlichkeiten und Einrichtungsgegenständen sowie Verunreinigungen haben den Ersatz der Reinigungs- und Reparaturkosten zur Folge.
Nach dem Läuten ist der unbegründete Aufenthaltauf den Gängen verboten. Sind die Lehrer*innen, die die Klassen erwarten, fünf Minuten nach dem Läuten noch nicht erschienen, so haben die Klassensprecher*innen dies unverzüglich im Sekretariat zu melden.
Das Betreten des Schulgebäudes hat bei Schlechtwetter und während der Heizperiode durch die Zentralgarderobe und bei Schönwetter durch den Haupteingang zu erfolgen und ist vor 7.45 Uhr nicht gestattet. Ob die Wetterlage Schön- oder Schlechtwetter entspricht, wird durch entsprechende Schilder beim Haupteingang angezeigt. Den Schüler*innen wird empfohlen, die Straßenschuhe aus Hygienegründen gegen eigene Hausschuhe zu wechseln. Das Betreten der Turnsäle mit Straßenschuhen ist nicht gestattet.
Wird eine Gartenpause angesetzthaben die Schüler*innen die Möglichkeit, sich auch in den Garten zu begeben. Gartenpausen werden täglich in der Aula (Zwischentüre) angekündigt.
Während der Pausenist Ballspielen grundsätzlich untersagt. Erlaubt ist nur das Spielen mit Stanniolscheiben, die die Deckenkonstruktion nicht gefährden können. Lediglich im Rahmen der Tagesbetreuung ist das Spielen mit speziellen, von der Tagesbetreuung zur Verfügung gestellten Bällen gestattet.
Der Innenhof steht als Aufenthaltsbereich ausschließlich den Oberstufenschüler*innen zur Verfügung.
Aus Sicherheitsgründen ist die Verwendung von Skateboards und Scootern sowohl im Gebäude als auch am Schulgelände verboten. Treppengeländer und Handläufe dürfen nicht als Klettergerät oder zum Rutschen missbraucht werden. Während der Pausen dürfen die Fenster in den Klassenräumen nicht geöffnet, sondern nur gekippt werden.
Während der Unterrichtszeit und auch während der Pausen ist es den Schüler*innen verboten den Schulbereich zu verlassen, wenn sie nicht eine schriftliche Genehmigung der Schulleitung vorweisen können.
Nach Beendigung des Unterrichts haben die Schüler*innen, wenn ihnen nicht ein weiterer Aufenthalt in der Schule ausdrücklich bewilligt wurde, sofort und in Ruhe das Schulhaus zu verlassen. Dieses darf zur Teilnahme am Nachmittagsunterricht erst unmittelbar (15 Minuten) vor Beginn desselben wieder betreten werden. Der Klassenkasten ist während unterrichtsbedingter Abwesenheit der Klasse und nach Unterrichtsschluss unbedingt versperrt zu halten.
Die Inbetriebnahme (Standby-Funktion) und die Verwendung von Handys während der Unterrichtszeit ist für alle Schüler*innen strengstens verboten! Ebenso ist die Handynutzung in den Pausen den Schüler*innen der ersten bis vierten Klasse untersagt. Bei Zuwiderhandeln wird den Schüler*innen das Handy abgenommen und kann nach Ende des jeweiligen Tagesunterrichtes im Sekretariat abgeholt werden.
Den Schüler*innen ist untersagt,ohne zwingenden Grund besondere Wertgegenstände, größere Geldbeträge und Gegenstände, die nicht zum Unterricht gehören, in die Schule mitzubringen. Ebenso ist die Mitnahme von gesundheitsgefährdenden und gefährlichen Gegenständen streng verboten.
Unterrichtsmittel (u. a. Sportbekleidung) dürfen in der Regel nur mit Erlaubnis der Fachprofessor*innen bzw. der Klassenbetreuer*innen in der Schule verbleiben, da sonst z.B. das Arbeiten und Wiederholen zu Hause nicht möglich wäre.
Am GRG 23 wollen wir Nachhaltigkeit leben.Dazu gehört ein verantwortungsvoller Umgang mit Ressourcen. Alle Angehörigen der Schulgemeinschaft sind daher für die Trennung des Mülls in allen Räumen, Klassenräumen, Sonderunterrichtsräumen und die sachgemäße Entleerung der Behälter (ausgenommen Restmüll) selbst verantwortlich. Die Durchführung wird mit den Klassenbetreuer*innen abgesprochen.
Überall, besonders bei Schulveranstaltungen und schulbezogenen Veranstaltungen, haben die Schüler*innen das Ansehen der Schule durch ihr Verhalten unbedingt zu wahren.
In der Schule und bei Schulveranstaltungenist den Schüler*innen der Genuss alkoholischer Getränke und das Rauchen (siehe gesetzliche Regelungen) ausnahmslos verboten.
Sind einzelne Schüler*innen der Meinung,dass ihnen durch irgendeine Maßnahme einzelner Lehrer*innen Unrecht zugefügt worden sei, so können sie dies bei den betreffenden Lehrer*innen selbst, aber auch bei ihren Klassenbetreuer*innen und schließlich auch bei der Direktorin vorbringen, dam it ihre Einwände objektiv überprüft werden können und der Fall geklärt werden kann. Die Schüler*innen können sich dabei auch der Vermittlung durch die Klassensprecher*innen, die Schulsprecher*innen oder die Elternvertreter*innen der Klasse bedienen.
Im Falle eines Brandes oder einer anderen Katastrophe müssen die Schüler*innen den Anordnungen der Verfügungsberechtigten unbedingt Folge leisten. Es wird auch auf die Merkblätter über das Verhalten bei Brandalarm hinge wiesen, die in den Klassenräumen ausgehängt sind.
Die Eltern bzw. die Erziehungsberechtigten werden eingeladen,sich durch persönliche Rücksprache über das Verhalten und den Fortgang ihr er oder der ihnen anvertrauten Kinder rechtzeitig bei den Lehrer*innen der einzelnen Unterrichtsfächer, bei den Klassenbetreuer*innen und bei der Direktorin zu informieren und sich zu diesem Zweck der Sprechstunden zu bedienen. Allgemeine Sprechtage können - mit Rücksicht auf die große Besucher*innenzahl - nur zu kurzen Auskünften genutzt werden.
Am Schulgelände gilt ein komplettes Rauchverbot, sowohl für Schüler*innen, Lehrer*innen, Eltern, Verwaltungspersonal, als auch für Teilnehmende und Besucher*innen von Hallenturnieren etc. Aschenbecher werden für diesen Zweck von der Schule vor dem Schulgelände zur Verfügung gestellt.
Schüler*innen, die volljährig bzw. eine Raucherlaubnis ihrer Eltern vorweisen können (Anmerkung: ab 01.01.2019 gilt ein gesetzliches Rauchverbot für alle unter 18-jährigen Personen und somit gibt es auch keine „Raucherlaubnis“ für über 16-jährige Schüler*innen durch die Eltern mehr), dürfen einen Antrag zum „Verlassen des Schulgeländes“ stellen. Dieser liegt in der Direktion auf! Das Schulgelände darf dann in jeder 10 min. und 15 min. Pause zum Rauchen, am Gehsteig vor der Schule bei den dort befindlichen Aschenbechern, verlassen werden.
Schüler*innen, die zeitig in der Früh vor dem Schulhaus warten müssen, dürfen bereits ab 07:25 den Vorraum vor der Aula betreten und sich dort bis zum Einlass ruhig verhalten. Diese Regelung gilt allerdings erst sobald die verschließbaren Türen zum Keller eingebaut worden sind. Ein diesbezüglicher Schüler*innenlaufer durch die Direktion wird die Schüler*innen davon in Kenntnis setzen!