
Anmeldung zu den WPFs erfolgt in der 5. Klasse und ist für die nächsten drei Jahre bindend.
Bei den Wahlpflichtgegenständen müssen im Gymnasium 6, im Realgymnasium 8 und im Wiku-Rg 8 Wochenstunden im Verlauf der nächsten 3 Jahre besucht werden. Wahlpflichtgegenstände sind immer zweistündig und werden als Doppelstunde abgehalten. Wir unterscheiden zwei Gruppen von Wahlpflichtgegenständen:
Der gewählte Wahlpflichtgegenstand darf nicht parallel als Pflichtgegenstand besucht werden, daher auch die Bezeichnung „zusätzlich“. Er muss in voller Dauer gewählt werden. Einschränkung: Bildnerische Erziehung und Musik können nur dann als Typ A gewählt werden, wenn dieses Fach in der 7. und 8. Klasse nicht als Pflichtfach gewählt wird. Es kann daher nur in der 7. und 8. Klasse gewählt werden. Die Entscheidung für BE und ME fällt in der 6. Klasse.
Die nachfolgende Tabelle zeigt mögliche Wahlpflichtgegenstände des Typs A:
Wahlpflichtfach | 6.Kl. | 7.Kl. | 8.Kl. | ||
---|---|---|---|---|---|
Französisch | √ | + | √ | + | √ |
Spanisch | √ | + | √ | + | √ |
Italienisch | √ | + | √ | + | √ |
Informatik | √ | + | √ | + | √ |
Darstellende Geometrie | √ | + | √ | ||
Bildnerische Erziehung *) | √ | + | √ | ||
Musikerziehung *) | √ | + | √ |
*) Fortsetzung des nicht gewählten Pflichtgegenstandes (in der 7.+ 8.Klasse).
Sind eine Ergänzung zu den Pflichtgegenständen und können wie folgt für zwei Jahre gewählt werden: In der 6. + 7., 6. + 8. oder 7. + 8. Klasse. Fehlen noch 2 Wochenstunden auf das Gesamtausmaß von 6 bzw. 8 Wochenstunden, so sollte dieser Gegenstand in der 7. oder 8. Klasse gewählt werden.
Wahlpflichtfach | 6.Kl. | 7.Kl. | 8.Kl. |
---|---|---|---|
Religion | √ | √ | √ |
Deutsch | √ | √ | √ |
Englisch | √ | √ | √ |
Französisch | √ | √ | √ |
Spanisch | √ | √ | √ |
Latein | √ | √ | √ |
Geschichte | √ | √ | √ |
Geografie | √ | √ | √ |
Mathematik | √ | √ | √ |
Biologie und Umweltkunde | √ | √ | √ |
Chemie | √ | √ | |
Physik | √ | √ | √ |
Darstellende Geometrie | √ | √ | |
Psychologie, Pädagogik, Philosophie | √ | √ | |
Musikerziehung | √ | √ | √ |
Bildnerische Erziehung | √ | √ | √ |
Information bezüglich der Wahlpflichtgegenstände im Hinblick auf die standardisierte, kompetenzorientierte Reifeprüfung an AHS (mündlich). Informationsstand: November 2017
Grundgedanke: Es können 2 bzw. 3 Gegenstände zur mündlichen Reifeprüfung gewählt werden.
Erreichen 2 bzw. 3 Gegenstände die Summe 10 bzw. 15 nicht, kann auch ein entsprechendes „vertiefendes“ Wahlpflichtfach dazu genommen werden. Das Wahlpflichtfach darf jedoch nicht einjährig gewählt werden (nur 7. oder 8. Klasse), um die geforderte Mindeststundenanzahl zu erreichen! Wird allerdings ein zweistündiger Wahlpflichtgegenstand „gebucht“, um auf die im Lehrplan festgesetzte Stundenanzahl zu kommen, ist dieser für eine Ergänzung auf 10 bzw. 15 Stunden zulässig.
Ein vertiefender Wahlpflichtgegenstand ist künftig eigenständig maturabel. Er muss mindestens vierstündig bis mindestens zur vorletzten Schulstufe besucht worden sein und wissensorientierten Charakter haben.
Der sechsstündige „ergänzende“ (zusätzliche) Wahlpflichtgegenstand „lebende Fremdsprache“ ist zur mündlichen Reifeprüfung auf dem GERS-Niveau A2 als eigenständiges Prüfungsgebiet zugelassen.
GERS = “Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen“
Eine ausführliche Broschüre über die Wahlpflichtfächer kannst du in unserem Sekretariat erhalten. Gerne schicken wir dir die Broschüre per Email zu.