Informationen und Auswahl

Wahlpflichtfächer

Wahlpflichtfächer in der Oberstufe

Anmeldung zu den WPFs erfolgt in der 5. Klasse und ist für die nächsten drei Jahre bindend.

Bei den Wahlpflichtgegenständen müssen im Gymnasium 6, im Realgymnasium 8 und im Wiku-Rg 8 Wochenstunden im Verlauf der nächsten 3 Jahre besucht werden. Wahlpflichtgegenstände sind immer zweistündig und werden als Doppelstunde abgehalten. Wir unterscheiden zwei Gruppen von Wahlpflichtgegenständen:

Zusätzliche Wahlpflichtgegenstände (A)

Der gewählte Wahlpflichtgegenstand darf nicht parallel als Pflichtgegenstand besucht werden, daher auch die Bezeichnung „zusätzlich“. Er muss in voller Dauer gewählt werden. Einschränkung: Bildnerische Erziehung und Musik können nur dann als Typ A gewählt werden, wenn dieses Fach in der 7. und 8. Klasse nicht als Pflichtfach gewählt wird. Es kann daher nur in der 7. und 8. Klasse gewählt werden. Die Entscheidung für BE und ME fällt in der 6. Klasse.

Die nachfolgende Tabelle zeigt mögliche Wahlpflichtgegenstände des Typs A:

Wahlpflichtfach 6.Kl.   7.Kl.   8.Kl.
Französisch + +
Spanisch + +
Italienisch + +
Informatik + +
Darstellende Geometrie     +
Kunst und Gestaltung *)     +
Musik *)     +

*) Fortsetzung des nicht gewählten Pflichtgegenstandes (in der 7.+ 8.Klasse).

Vertiefende Wahlpflichtgegenstände (B)

Sind eine Ergänzung zu den Pflichtgegenständen und können wie folgt für zwei Jahre gewählt werden: In der 6. + 7., 6. + 8. oder 7. + 8. Klasse. Fehlen noch 2 Wochenstunden auf das Gesamtausmaß von 6 bzw. 8 Wochenstunden, so sollte dieser Gegenstand in der 7. oder 8. Klasse gewählt werden.

Wahlpflichtfach 6.Kl. 7.Kl. 8.Kl.
Religion
Deutsch
Englisch
Französisch
Spanisch
Latein
Geschichte und Sozialkunde/Pol. Erziehung
Geografie und Wirtschaftliche Bildung
Mathematik
Biologie und Umweltkunde
Chemie  
Physik
Darstellende Geometrie  
Psychologie, Pädagogik, Philosophie  
Musik
Kunst und Gestaltung
  • Änderung eines Wahlfaches kann nur in begründeten Ausnahmefällen und nach Rücksprache mit der Direktion erfolgen. Eine Änderung der Schüler*innenzahl kann zum Beispiel den Zusammenbruch einer Gruppe bewirken.

Reifeprüfung

Information bezüglich der Wahlpflichtgegenstände im Hinblick auf die standardisierte, kompetenzorientierte Reifeprüfung an AHS (mündlich). Informationsstand: November 2017

Grundgedanke: Es können 2 bzw. 3 Gegenstände zur mündlichen Reifeprüfung gewählt werden.

  • Bei 2 mündlichen Prüfungen muss die Summe der Jahreswochenstunden der beiden Prüfungsgegenstände in der Oberstufe mindestens 10 Unterrichtsstunden betragen.
  • Bei 3 mündlichen Prüfungen muss die Summe der Jahreswochenstunden der drei Prüfungsgegenstände in der Oberstufe mindestens 15 Unterrichtsstunden betragen.

Erreichen 2 bzw. 3 Gegenstände die Summe 10 bzw. 15 nicht, kann auch ein entsprechendes “vertiefendes” Wahlpflichtfach dazu genommen werden. Das Wahlpflichtfach darf jedoch nicht einjährig gewählt werden (nur 7. oder 8. Klasse), um die geforderte Mindeststundenanzahl zu erreichen! Wird allerdings ein zweistündiger Wahlpflichtgegenstand “gebucht”, um auf die im Lehrplan festgesetzte Stundenanzahl zu kommen, ist dieser für eine Ergänzung auf 10 bzw. 15 Stunden zulässig.

Ein vertiefender Wahlpflichtgegenstand ist künftig eigenständig maturabel. Er muss mindestens vierstündig bis mindestens zur vorletzten Schulstufe besucht worden sein und wissensorientierten Charakter haben.
Der sechsstündige “ergänzende” (zusätzliche) Wahlpflichtgegenstand “lebende Fremdsprache” ist zur mündlichen Reifeprüfung auf dem GERS-Niveau A2 als eigenständiges Prüfungsgebiet zugelassen.

GERS = “Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen“

Broschüre 2024/25

Eine ausführliche Broschüre über die Wahlpflichtfächer 2024/25 findest du hier zum download.