Vertiefende musikalische Bildung

Musik

Schwerpunktklasse Musik

Die unverbindliche Übung wird für die 1. – 2. Klasse angeboten.

Die Musikklasse ist ein Angebot für Schüler*innen, die in die erste Klasse AHS aufgenommen werden und bereits in musikalischer Ausbildung stehen (z. B. Musikschule, VHS, Polyhymnia, Gesang).

Für Schüler*innen, die sich für die Musikklasse anmelden, ist die wöchentlich zweistündige Übung „Spielmusik“ verbindlich. Die Musikklasse wird für die 1. und 2. Klasse angeboten – Schüler*innen haben daher zwei Jahre lang neben ihrer privaten instrumentalen und/oder gesanglichen Ausbildung und dem damit verbundenen Übungsaufwand noch zwei Nachmittagsstunden an der Schule, in denen gemeinsam musiziert wird.

Klasse Spielmusik – Schüler*in spielt ein Instrument

Vormittag  Nachmittag Privat
2 Stunden/p.W. 2 Stunden/p.W. verpflichtend
regulärer Unterricht zusätzlich Spielmusik Instrumentalunterricht

 

Musikklasse – Schüler*in spielt kein Instrument

Eine Schüler*in spielt kein Instrument, singt aber gerne und möchte deshalb in die Musikklasse aufgenommen werden. Eine Aufnahme in „Spielmusik“ erfolgt nur nach Absprache mit den Musiklehrer*innen.

Was spricht für verstärkten Musikunterricht?

  • Ähnliche Interessenslage und Vorbildung in der Klasse
  • Die Übung bietet den Rahmen für gemeinsames Musizieren mit Freund*innen, was im regulären ME-Unterricht kaum möglich ist.
  • Schüler*innen haben regelmäßig bei Konzerten und Auftritten die Möglichkeit, ihr Können zu zeigen.
  • Weitere, über das Schulische hinausreichende Vorteile sind zu erwarten: denn nicht obwohl, sondern gerade weil sich Schüler*innen vermehrt der Musik widmen, fällt ihnen vieles andere leichter. In Studien wird neben der sozialen Kompetenz die steigende Konzentrationsfähigkeit am häufigsten genannt.

KONTAKT Mag.a Barbara Bauer

ANMELDUNG Unverbindliche Übung

Gut zu wissen

Sollten noch weitere Plätze in der Musikklasse frei sein,
so werden auf Wunsch bevorzugt Schüler*innen aufgenommen,
die eine Gesangsausbildung erhalten bzw. in einem Chor singen.
Nach Vereinbarung ist für diese Schüler*innen auch die Teilnahme an „Spielmusik“ möglich.