Verhaltensvereinbarung

Liebe Schulgemeinschaft!

Das Zusammenleben in unserer Schule soll für alle gut und zufriedenstellend gestaltet werden. Um dies zu ermöglichen, bedarf es gewisser Vereinbarungen und Regeln. Diese sind am 6. Juni 2018, mit Zustimmung aller Schulpartner (Schüler*innen, Lehrer*innen, Eltern) im Schulgemeinschaftsausschuss (SGA) einstimmig beschlossen worden. Die Verhaltensskala wurde von der Schule erstellt, um zu zeigen, mit welchen Konsequenzen bei Verstößen zu rechnen ist. Dabei handelt es sich um eine Auflistung von möglichem Fehlverhalten. Natürlich können nicht alle Fälle, die irgendwann einmal vorkommen könnten, aufgezählt werden. Es werden daher vor allem jene genannt, die einerseits eher häufig sind und andererseits verdeutlichen, was das Schwerwiegende an dem Vorfall ist und damit die Einreihung in diese Stufe nahelegt. Besonders wichtig ist uns dabei zu erwähnen, dass auch die Möglichkeit besteht, einen Verstoß gegen die Vereinbarungen durch eine Wiedergutmachung zu bereinigen. Bei Fragen zu den neuen Verhaltensvereinbarungen kann dir dein Klassenbetreuer*in Auskunft geben!

Mag. Markus MICHELITSCH / Direktor

Allgemeines

Höfliches Begegnen (dazu gehört auch Grüßen!) und respektvolle Ausdrucksweise sind grundlegend für den Umgang miteinander. Selbstverständlich sind physische oder psychische Gewalt abzulehnen, niemand wird belächelt, verspottet oder geschlagen. Das Zusammenleben im schulischen Alltag soll für alle Beteiligten zufriedenstellend gestaltet werden. Dazu bedarf es gewisser Regeln.

Schulhaus

Grundsätzlich gilt die Hausordnung, folgende Punkte sind uns aber ganz besonders wichtig:

  • Der Zutritt zur Schule ist ab 7:45 Uhr möglich. Das Schulhaus darf während der Unterrichtszeit und in den Pausen nicht verlassen werden.
  • Um das Schulhaus sauber zu halten, wird es bei Schlechtwetter durch die Zentralgarderobe betreten. (Tafel im Eingangsbereich ist zu beachten!)
  • Abfälle werden in die dafür vorgesehenen Behälter entsorgt.
  • Ballspiele und Laufen am Gang sind aus Sicherheitsgründen nicht erlaubt.+ Das Eigentum der Schule und der Mitschüler*innen ist mit besonderer Sorgfalt zu behandeln. Mit Möbeln und Geräten im Schulgelände wird so umgegangen, als hätte man sie sie selbst gekauft. (Fundgegenstände werden beim Schulwart abgegeben.)
  • Entstandene Schäden und Verunreinigungen müssen nach Möglichkeit wiedergutgemacht werden (Reparatur, Bezahlung, Reinigung).

Während des Unterrichts

  • Pünktliches Erscheinen zum Unterricht mit den erforderlichen Arbeitsunterlagen ist selbstverständlich.
  • Die Klassensprecher*innen bzw. die Stellvertreter*innen melden im Sekretariat, wenn die Klasse 5 Minuten nach Stundenbeginn noch nicht beaufsichtigt wird.
  • Arbeitsaufträge sind termingerecht zu erfüllen.+ Versäumte Pflichten, etwa durch Unpünktlichkeit, Nichteinhalten von Vereinbarungen oder Vergessen von Arbeitsaufträgen müssen nachgeholt werden.
  • Der Unterricht wird nicht durch Essen oder unangemessene Unterhaltungen gestört.
  • Während des Unterrichts wird das Handy nur auf Anweisung des Lehrers zu Unterrichtszwecken benützt.
  • Nach jeder Unterrichtseinheit ist die Tafel von den Klassenordnern zu löschen.
  • Außerschulische Termine während der Unterrichtszeit sind zu vermeiden. Arzttermine gelten nur in Ausnahmefällen als Entschuldigung, Fahrstunden niemals.
  • Bei längerem Fernbleiben vom Unterricht ist die Schule durch die Erziehungsberechtigten spätestens am dritten Tag zu verständigen.
  • Ungerechtfertigt versäumte Unterrichtsstunden und Zuspätkommen werden in die Verhaltensnote einbezogen.

Beispiele und Maßnahmen

Stufe Verhaltensbeispiel Maßnahme
+1 Vorbildliches und für Mitschüler*innen hilfreiches Verhalten im Unterricht, in der TB und in den Pausen Besondere Würdigung zu Semester- und Schuljahresende durch KB (KV) und/oder Direktor
0 Verhalten gemäß Hausordnung und unserer Vereinbarungen  
-1 Beleidigungen, wiederholtes Stören des Unterrichts, Nicht-Befolgen von Anweisungen, Beschmutzung von Schulinventar, unangemessener, wiederholter Gebrauch von Handys im Unterricht, 5x Zuspätkommen in den Unterricht, etc. Gespräch zwischen KB (KV), Lehrer*in und Schüler*in
-2 Beschmutzung und Beschädigung des Eigentums von Mitschüler*innen; Unentschuldigtes Fernbleiben vom Unterricht, Störendes Verhalten bei Schulveranstaltungen, Unerlaubtes Verlassen des Schulgebäudes, etc. Belehrendes Gespräch mit KB (KV) Lehrer*in, Schüler*in und Erziehungsberechtigter
-3 Fälschen einer Unterschrift, Zündeln, Vorsätzliches Missachten der Hausordnung, massive Beleidigung und diffamierendes Verhalten gegenüber Mitschüler*innen, etc. Verwarnendes Gespräch mit KB (KV), betroffene Lehrer*in, Schüler*in
-4 Rauchen im Schulhaus / am Schulgelände, Beschädigung von Schulinventar, eigenmächtiges Verlassen der Gruppe bei Schulveranstaltungen, Mitnahme von gefährdenden Gegenständen, Diebstahl, Alkoholkonsum im Schulhaus oder bei Schulveranstaltungen, Beleidigung von Lehrer*innen und Personal etc. Gespräch mit Direktor, Lehrer*in Schüler*in, Erziehungsberechtigten
-5 Wiederholte Vergehen der Stufe 1-4 und keine Wiedergutmachung:
Mobbing, Cyber-Mobbing, diskriminierende rassistische und sexistische Äußerungen, Erscheinen beim Unterricht unter Drogen-, Alkoholeinfluss
Verwarnendes Gespräch mit Direktor, KB (KV) Erziehungsberechtigte, Schüler*in
-6 Trotz verwarnendem Gespräch mit der Schulleitung wiederholte Vergehen, sowie:
schwere körperliche Gewaltanwendung, Bedrohung, Sexuelle Belästigung, schwere Vandalenakte, Verkauf von gefährlichen Gegenständen in der Schule, Drogenkonsum im Schulhaus oder bei Schulveranstaltungen, etc.
DISZIPLINARGESPRÄCH
-7 Vertrieb von Drogen in der Schule, sowie Vorfälle, die einen Ausschluss von der Schule zur Folge haben DISZIPLINARKONFERENZ
(siehe SCHUG)

Anmerkungen

1) Vergehen mit strafrechtlicher Relevanz:

Wir weisen darauf hin, dass bereits Vergehen im Bereich -5/-6/-7 bereits auch strafrechtlich relevant sind!
Diese haben sowohl privat als auch von Seiten der Schule eine strafrechtliche Anzeige zur Folge.

Einige Beispiele:
Körperverletzung (StGB §83)
Cybermobbing (StGB §107c; seit 1.1.2016)
Beleidigung (StGB §115)
Verhetzung (StGB §283)

Strafbar lt. Mediengesetz: Üble Nachrede, Beschimpfung, Verspottung und Verleumdung (Mediengesetz §6)

2) Wiedergutmachungen vs Bestrafung:

Grundsätzliches (nach Haim Omer: Die neue Autorität):

Bestrafung durch eine Autoritätsperson vertieft oft zusätzlich die Kluft zwischen den Streitparteien. Bestrafungen erfolgen aus Sichtweise früherer Zeiten, nach denen der Verursacher*innen seine/ihre Schuld eingestehen, Reue zeigen und Buße tun muss. Solche einfachen Lösungen sind wirkungslos und vermögen die Kluft zwischen Verursacher*in und der Gemeinschaft nicht zu überbrücken.

Wiedergutmachungshandlungen aber geben den Verursacher*innen die Gelegenheit, ihre Beziehungen zur Gemeinschaft wiederherzustellen. Sie stellen eine wertvolle Alternative zu Strafen dar. Im Gegensatz zur Bestrafung, an der nur Autoritätspersonen und Verursacher*innen beteiligt sind, nimmt an einer Wiedergutmachung die ganze Gemeinschaft teil. Dabei kommt es zu einer Reintegration der Verursacher*innen in die Gemeinschaft, von der er/sie sich durch sein/ihr (gewalttätiges) Verhalten abgesondert hat. Wiedergutmachungen werden (im Gegensatz zu Bestrafungen) immer gemeinsam mit den Schüler*innen vereinbart. Hierbei unterstützen unsere Pädagog*innen beim Finden einer respektvollen Lösung für alle Betroffene.

Beispiele:
Unterstützungsdienste zB. Bibliothek, Sekretariat.
Unterstützung in der TB Lernhilfe bei jüngeren Schüler*innen. 
Dienste zum Wohl der Klassengemeinschaft.