Verhaltensvereinbarung

Liebe Schulgemeinschaft!

Unsere Schule versteht sich gemäß unserem Motto „Begegnen – Begleiten – Bestärken“ als Ort des gemeinsamen Lehrens und Lernens. Bildung verstehen wir in einem umfassenden Sinn als den gesamten Menschen, ganzheitlich, betreffend. Dazu gehören Wissensvermittlung, die Entwicklung sozial-emotionaler Fähigkeiten und eines weitreichenden Umwelt- und Nachhaltigkeitsbewusstseins sowie das Entdecken des eigenen kreativen Potenzials. Lehrer:innen, Schüler:innen, Eltern und Schulpersonal sind gleichermaßen dafür verantwortlich, dass diese Ziele erreicht werden können. Wir beteiligen uns aktiv am Schulleben und gestalten dieses gemeinsam. Wir alle wenden keine Form von körperlicher, verbaler und seelischer Gewalt an.

Mag. Markus MICHELITSCH / Direktor

Folgende Grundprinzipien prägen das schulgemeinschaftliche Miteinander:

  • Lehren und Lernen als gemeinsames Ziel bejahen.
  • Offen, wertschätzend und respektvoll kommunizieren.
  • Zusammenarbeit pflegen und einander unterstützen.
  • Respekt vor- und Verantwortung füreinander.
  • So viel Selbstverantwortung wie möglich.
  • Fehlverhalten kann wieder gut gemacht werden – aus Fehlern lernen.

Als Schulgemeinschaft sind uns folgende Punkte besonders wichtig:

  • Wir gehen respektvoll und höflich miteinander um.
  • Wir pflegen einen wertschätzenden Umgangston und achten auf unsere Sprache.
  • Wir sind pünktlich im Unterricht.
  • Wir begrüßen einander im Schulhaus.
  • Wir übernehmen Mitverantwortung für ein anregendes und motivierendes Unterrichtsklima.
  • Wir bringen einander Vertrauen entgegen und achten das Vertrauen, das uns entgegengebracht wird.
  • Wir respektieren alle Unterschiede.
  • Wir bringen einander Vertrauen entgegen und achten das Vertrauen, das uns entgegengebracht wird.
  • Wir üben uns in Toleranz, soweit sie Menschenwürde und -rechte achtet.
  • Wir akzeptieren andere, so wie sie sind.
  • Wir gestehen Fehler ein, lernen daraus, bemühen uns um Verbesserung und Wiedergutmachung.
  • Wir lehnen jede Form von Gewalt, auch in der Kommunikation, ab.
  • Wir treten gegen jede Art von Mobbing auf.
  • Wir erledigen unsere Aufgaben verlässlich und halten Termine und Fristen ein.
  • Wir verwenden während des Unterrichts keine Mobiltelefone (außer von den Lehrer:innen für Unterrichtszwecke erlaubt) oder andere elektronische Geräte. Wir schalten diese aus. Auf den Gebrauch des Handys als Kamera verzichten wir, sowohl im Unterricht als auch in den Pausen, außer es dient ebenfalls dem Unterrichtsgeschehen.
  • Wir achten auf Hygiene und auf Sauberkeit, damit das Schulhaus nicht unnötig verschmutzt wird.
  • Wir achten auf die Einrichtung und Gestaltung der Räumlichkeiten der Schule.

Wir Lehrer:innen sehen uns dafür verantwortlich:

  • Wir haben Vorbildfunktion für unsere Schüler:innen.
  • Wir achten auf die vereinbarten Verhaltensregeln und ziehen gegebenenfalls Konsequenzen.
  • Wir erklären unsere Beurteilungskriterien und achten auf eine transparente Leistungsbeurteilung.
  • Wir achten auf eine angemessene, wertschätzende Bekanntgabe der Leistungsbeurteilungen.
  • Wir achten auf unsere Verhaltensvereinbarungen und ziehen gegebenenfalls Konsequenzen.
  • Wir pflegen zeitgerechten Kontakt zu Eltern bei Leistungs- und Verhaltensproblemen, damit diese rechtzeitig gelöst werden können.
  • Wir sorgen für eine angenehme harmonische und offene Schulatmosphäre.
  • Wir achten auf ein Klima in der Klasse in dem effektiv gelehrt und gelernt werden kann.
  • Wir achten auf unsere Sprache, grenzen niemanden aus und verwenden keine Schimpfwörter.
  • Wir bestärken unsere Schüler:innen durch Lob, ermutigen begleitend und fördern alle Schüler:innen, gemäß unseren Möglichkeiten.
  • Wir fördern Selbstverantwortlichkeit und Verantwortung für die Gemeinschaft.
  • Wir unterstützen die Erziehungsarbeit der Eltern, nach unseren Möglichkeiten.
  • Wir interessieren uns für das Feedback unserer Schüler:innen und versuchen, es in den Unterricht einfließen zu lassen.

Wir Eltern sehen uns im Rahmen einer gelingenden Zusammenarbeit zwischen Schule und Eltern zum Wohl unserer Kinder in folgender Verantwortung:

  • Wir vermitteln unseren Kindern eine positive Grundeinstellung zur Schule und Grundwerte wie Pünktlichkeit, Ehrlichkeit, Höflichkeit und Respekt.
  • Wir bemühen uns um eine ehrliche, offene Zusammenarbeit mit der Schule.
  • Wir haben Vertrauen in die pädagogische Tätigkeit der Lehrer:innnen und der Direktion.
  • Wir pflegen regelmäßigen Kontakt zur Schule und zeigen Interesse am Schulgeschehen und an der Bildungsentwicklung unseres Kindes.
  • Bei Herausforderungen kontaktieren wir zuerst die betroffenen Fachlehrer:innen, danach die Klassenbetreuer:innen und erst zuletzt suchen wir das Gespräch mit der Schulleitung.
  • Wir beachten und nehmen regelmäßig die Eintragungen in den Eltern-Zugang von WebUntis zur Kenntnis.
  • Wir sorgen dafür, dass unsere Kinder rechtzeitig in die Schule geschickt werden und dass sie dabei auch pünktlich ankommen.
  • Wir melden die Kinder ab dem 1.Tag krank.
  • Wir unterschreiben Bescheide, schriftliche Informationen.
  • Wir geben geänderte Telefonnummern, Adressen, E-Mailadressen oder eine Änderung der Erziehungsberechtigung unverzüglich dem Klassenvorstand bekannt.
  • Wir sorgen dafür, dass Schularbeiten, Tests, die zur Einsicht mit nach Hause genommen werden, innerhalb einer Woche nach der schriftlichen Überprüfung wieder den Fachlehrer:innen retourniert werden.
  • Wir anerkennen und unterstützen Schulveranstaltungen (Lehrausgänge, Exkursionen, Projekttage, Sportwochen, Sprachwochen etc.) als wesentlichen Bestandteil des Schullebens

Wir Schüler:innen sehen uns auch in der Verantwortung eines gelingenden Miteinanders – in folgenden Punkten:

  • Wir pflegen die Zusammenarbeit und unterstützen einander.
  • Wir nehmen Rücksicht aufeinander und achten miteinander auf Sicherheit, auch in den Pausen, damit Erholung möglich ist.
  • Wir achten auf unsere Sprache, grenzen niemanden aus, verwenden keine Schimpfwörter und nützen Schwächen nicht aus.
  • Wir vermeiden Gewalt in jeglicher Form, physisch und psychisch.
  • Wir erscheinen pünktlich und regelmäßig im Unterricht.
  • Wir arbeiten im Unterricht konstruktiv mit.
  • Wir erledigen aufgetragene Arbeiten pünktlich und sorgfältig.
  • Wir leiten verlässlich Informationen an unsere Eltern weiter.
  • Wir haben unsere erforderlichen Unterrichtsmaterialien mit.
  • Wir holen versäumten Stoff so schnell wie möglich und eigenständig nach.
  • Bei Problemen, die nicht selbst gelöst werden können, wenden wir uns an Klassenbetreuer:innen, Vertrauenslehrer:innen, SPS Team, Schüler:innenberatung oder den Direktor.
  • Wir haben die Handys und alle anderen elektronischen Geräte im Unterricht abgeschaltet, damit sie nicht stören. Auf den Gebrauch des Handys als Kamera verzichten wir, sowohl im Unterricht als auch in den Pausen, außer es dient dem Unterrichtsgeschehen.
  • Wir bringen Entschuldigungen rechtzeitig und begründen auch als Eigenberechtigte unsere Fehlzeiten.
  • Wir respektieren individuelle Regeln einzelner Lehrer:innen, sofern sie den Grundprinzipien unserer Verhaltensvereinbarungen entsprechen.

Lehrer:innen haben das Recht:

  • von allen respektvoll, freundlich behandelt zu werden.
  • auf Privatheit und Intimsphäre.
  • Schutz vor jeglicher Art der Gewalt, auch in der Kommunikation.
  • auf Vertrauen in ihrer Tätigkeit.
  • auf eigenverantwortliche Entscheidungen.
  • auf Individualität.
  • auf Unterstützung durch die Eltern.

Schüler:innen haben das Recht:

  • von allen respektvoll, wohlwollend, freundlich behandelt und nach Maßgabe von Zeit und Möglichkeit persönlich gefördert zu werden.
  • auf Schutz vor jeglicher Art der Gewalt, auch in der Kommunikation.
  • sich bei persönlichen Problemen vertrauensvoll an eine:n Lehrer:in, unsere Schüler:innenberatung, das SPS Team, die Vertrauenslehrer:innen oder den Direktor zu wenden.
  • In einem geregelten, wertschätzenden, etc. Unterrichtsklima Wissen zu erwerben sowie Fähigkeiten und Fertigkeiten entwickeln zu können.
  • vor Mitschüler:innen, die sich nicht an unsere Vereinbarungen halten, geschützt zu werden.

Grundlegend für ein gelingendes Miteinander ist die Hausordnung unserer Schule. Die wichtigsten Punkte aus unserer Hausordnung sind hier für dich zusammengefasst:

  • Der Zutritt zur Schule ist ab 7:45 Uhr möglich.
  • Das Schulhaus darf während der Unterrichtszeit und in den Pausen nicht verlassen werden. Oberstufenschüler:innen dürfen in Freistunden das Schulhaus verlassen.
  • Am Nachmittag ist der Aufenthalt im Schulhaus untersagt, außer für die Oberstufenschüler:innen im „Überbrückungsraum“
  • Abfälle werden – getrennt - in die dafür vorgesehenen Behälter entsorgt.
  • Ballspiele und Laufen am Gang sind aus Sicherheitsgründen nicht erlaubt.
  • Das Eigentum der Schule und der Mitschüler:innen ist mit besonderer Sorgfalt zu behandeln.
  • Mit Möbeln und Geräten im Schulgelände wird so umgegangen, als hätte man sie sie selbst gekauft.
  • Fundgegenstände werden beim Schulwart/Sekretariat abgegeben.
  • Entstandene Schäden und Verunreinigungen müssen nach Möglichkeit wiedergutgemacht werden (Reparatur, Bezahlung, Reinigung).

Während des Unterrichts:

  • Pünktliches Erscheinen zum Unterricht mit den erforderlichen Arbeitsunterlagen ist selbstverständlich.
  • Die Klassensprecher:innen bzw. die Stellvertreter:innen melden im Sekretariat, wenn die Klasse 5 Minuten nach Stundenbeginn noch nicht beaufsichtigt wird.
  • Arbeitsaufträge sind termingerecht zu erfüllen.
  • Versäumte Pflichten, etwa durch Unpünktlichkeit, Nichteinhalten von Vereinbarungen oder Vergessen von Arbeitsaufträgen müssen nachgeholt werden.
  • Der Unterricht wird nicht durch Essen oder unangemessene Unterhaltungen gestört. Es darf Wasser, …getrunken werden.
  • Während des Unterrichts darf das Handy nur auf Anweisung der Lehrperson zu Unterrichtszwecken benützt werden.
  • Nach jeder Unterrichtseinheit ist die Tafel von den Klassenordnern zu löschen.
  • Am Ende des Schultages sind die Sessel von den Schüler:innen auf die Tische zu stellen.
  • Außerschulische Termine während der Unterrichtszeit sind zu vermeiden. Arzttermine gelten nur in Ausnahmefällen als Entschuldigung. Fahrstunden, etc. niemals.
  • Bei längerem Fernbleiben vom Unterricht ist die Schule durch die Erziehungsberechtigten spätestens am dritten Tag zu verständigen.
  • Ungerechtfertigt versäumte Unterrichtsstunden und Zuspätkommen werden in die Verhaltensnote einbezogen.

Pünktliches Erscheinen zum Unterricht:

Pünktlichkeit ist nicht nur ein Zeichen von Höflichkeit und Respekt, sondern ein wesentliches Learning für die Berufs- und Arbeitswelt.  Der Maßnahmenkatalog für mehrmaliges unpünktliches Erscheinen zum Unterricht – wird von der Lehrperson zu Beginn der Unterrichtsstunde in Webuntis festgehalten – sieht folgende Konsequenzen vor: Zuspätkommen gilt für alle Schulstufen ab dem Beginn der Unterrichtsstunde und der damit verbundenen Anwesenheit der Lehrkraft in der Klasse. Prinzipiell müssen alle Schüler:innen mit dem Läuten in der Klasse anwesend sein. Die Regelung gilt für alle Unterrichtsstunden und alle Schulstufen.

Stufe Verhalten Maßnahme
3 x Zuspätkommen Meldung KB an Sekretariat -5 Tage 5´vor Unterrichtsbeginn im Sekretariat melden
-Informationsmail an die Eltern durch K
-Zählung beginnt neu!
5x Zuspätkommen Meldung KB an Sekretariat -10 Tage 5´vor Unterrichtsbeginn im Sekretariat melden.
-Gespräch KB mit Eltern
-Zählung beginnt neu! 
10x Zuspätkommen Meldung KB an Direktion -Schriftliche Verwarnung der Direktorin
-Verhaltensnote „wenig zufriedenstellend“.

Umgang mit Handy:

In der Unterstufe herrscht ein komplettes Handyverbot (mit Ausnahme der Anordnung für Unterrichtszwecke durch die Lehrperson). Oberstufenschüler:innen dürfen das Handy in den Pausen benützen. Generell weisen wir daraufhin, die Chancen und den Mehrwert einer Nicht-Handynutzung zu sehen.

Stufe Maßnahme  
1. Abnahme Schriftliche Information durch die Direktion an die Eltern. Diese ist von den Eltern zu unterschreiben und der/dem KB abzugeben. Vom KB bitte im Katalog zu sammeln. Wird vom Sekretariat an die Schüler:innen bei Handyabholung ausgegeben.
2. Abnahme Gespräch Eltern – KB (Sprechstunde) – Schüler:in inklusive schriftlicher Verwarnung durch KB
3. Abnahme Gespräch Eltern – Direktion – Schüler:in  
4. Abnahme Verwarnung durch Direktion Verhaltensnote auf “wenig zufriedenstellend”

Oberstufenschüler:innen, die das Handy unerlaubt während der Unterrichtsstunde in Gebrauch nehmen, unterliegen demselben Maßnahmenkatalog.

Transparenz des konsequenten, schulischen Handelns:

  Verhaltensbeispiel Maßnahme
1 Besondere Würdigung für außergewöhnlichen Einsatz (z.B.: Schulsanitätsdienst, Schulballorganisation, …) -Besondere Würdigung am Ende des Schuljahres durch KB / Direktion
-Urkunde wird vom KB schriftlich beantragt
-Direktion bestätigt mit Unterschrift
2 Ab 3 Klassenbucheintragungen, Wiederholtes Stören des Unterrichts, wiederholtes Nicht-Befolgen von Anweisungen, Beschmutzung von Schulinventar, etc. Beschmutzung und Beschädigung des Eigentums von Mitschüler:innen; Unentschuldigtes Fernbleiben vom Unterricht, Störendes Verhalten bei Schulveranstaltungen -Belehrendes Gespräch mit KB, Fachlehrer:in, Schüler:in & Erziehungsberechtigter:in
  SCHUMMELN! -belehrendes Gespräch mit KB Arbeit wird nicht gewertet Infomation an die Eltern durch Fachlehrer:in
3 Vorsätzliches Missachten der Hausordnung, massive Beleidigung und diffamierendes Verhalten gegenüber Mitschüler:innen, Unerlaubtes Verlassen des Schulgebäudes,etc. -Information an die Eltern durch KB
-Schriftliche Verwarnung durch KB
-Eltern unterschreiben und retournieren an KB
4 Wiederholte obige Vergehen, sowie:
Fälschen einer Unterschrift Rauchen im Schulhaus / am Schulgelände, Zündeln, Mobbing, Beleidigung von Lehrer:innen und Personal, diskriminierende rassistische und sexistische Äußerungen, Erscheinen beim Unterricht unter Drogen-, Alkoholeinfluss, eigenmächtiges Verlassen der Gruppe bei Schulveranstaltungen, Mitnahme von gefährdenden Gegenständen, Diebstahl, Alkoholkonsum im Schulhaus oder bei Schulveranstaltungen, Beleidigung von Lehrer/innen und Personal
-„Round Table Gespräch“ mit Direktor, KB Erziehungsberechtigte/r, Schüler/in
-Schriftliche Verwarnung durch Direktion
-Antrag auf Verhaltensnote „wenig“ zufriedenstellend“
5 Trotz verwarnendem Gespräch mit der Schulleitung wiederholte Vergehen, sowie:
schwere körperliche Gewaltanwendung, Bedrohung, schwere Vandalenakte, Verkauf von gefährlichen Gegenständen in der Schule, Drogenkonsum im Schulhaus oder bei Schulveranstaltungen, etc.
-DISZIPLINARGESPRÄCH
-Antrag auf Verhaltensnote „nicht zufriedenstellend“
6 Vertrieb von Drogen in der Schule, sowie Vorfälle, die einen (möglichen) Ausschluss von der Schule zur Folge haben -DISZIPLINARKONFERENZ (siehe SCHUG)

Ein belehrendes Gespräch zeigt den Schüler:innen die Konsequenzen seines/ihres Handelns auf, legt die Hausordnung und die Verhaltensvereinbarungen dar. Es zielt darauf ab, den Schüler:innen die Möglichkeit des Lernens einzuräumen. 

Vergehen mit strafrechtlicher Relevanz – Anzeige und „Normverdeutlichungsgespräch“:

Strafrechtlich relevante Vergehen haben seitens der Schule eine strafrechtliche Anzeige zur Folge. Die Anzeige bei der Polizei zieht ein sogenanntes „Normverdeutlichungsgespräch“ zwischen der Exekutive und der/dem betroffenen Schüler:in mit sich 

Einige Beispiele:
Körperverletzung (StGB §83)
Cybermobbing (StGB §107c; seit 1.1.2016)
Beleidigung (StGB §115)
Verhetzung (StGB §283)

Strafbar lt. Mediengesetz: Üble Nachrede, Beschimpfung, Verspottung und Verleumdung (Mediengesetz §6)

Begleiten statt Bestrafen

Grundsätzliches: Bestrafung durch eine Autoritätsperson vertieft oft zusätzlich die Kluft zwischen den Streitparteien. Bestrafungen erfolgen aus Sichtweise früherer Zeiten, nach denen der Verursacher/innen seine/ihre Schuld eingestehen, Reue zeigen und Buße tun muss. Solche einfachen Lösungen sind wirkungslos und vermögen die Kluft zwischen Verursacher:in und der Gemeinschaft nicht zu überbrücken. 

Wiedergutmachungshandlungen aber geben den Verursacher:innen die Gelegenheit, ihre Beziehungen zur Gemeinschaft wiederherzustellen. Sie stellen eine wertvolle Alternative zu Strafen dar. Im Gegensatz zur Bestrafung, an der nur Autoritätspersonen und Verursacher:innen beteiligt sind, nimmt an einer Wiedergutmachung die ganze Gemeinschaft teil. Dabei kommt es zu einer Reintegration der Verursacher:innen in die Gemeinschaft, von der er/sie sich durch sein/ihr (gewalttätiges) Verhalten abgesondert hat. Wiedergutmachungen werden (im Gegensatz zu Bestrafungen) immer gemeinsam mit den Schüler/innen vereinbart. Hierbei unterstützen unsere Pädagog:innen beim Finden einer respektvollen Lösung für alle Betroffene. 

Beispiele:

Kleine, direkt umsetzbare, für Schüler:innen spürbare Konsequenzen: 

  • Sessel hochstellen lassen am Ende des Schultages (z.B. eine Woche lang) 
  • Schlussdienst in der Klasse (–> Fenster zu, Sessel hoch, Müll aufnehmen, …) (und danach ev. im Lehrer:innenzimmer abmelden) 

Ideen für Wiedergutmachung (mit den Eltern abgesprochen und schriftlich vereinbart) 

  • Mehrere Klassen aufräumen / im Schulgebäude aufräumen 
  • In die TB kommen und den Erstklässlern bei der Hausübung helfen 
  • Garten: Martin helfen & Garten pflegen 
  • Müll aufsammeln (im Schulgarten) ein paar Tage / eine Woche lang das Handy in der Früh im Sekretariat abgeben und erst nach dem Unterricht wieder abholen (auch wenn das Vergehen nichts mit dem Handy zu tun hatte)

Weitere Ideen: 

  • Unterstützungsdienste in der Bibliothek, Sekretariat, …
    Unterstützung in der TB
    Lernhilfe bei jüngeren Schüler:innen
    Dienste zum Wohl der Klassengemeinschaft (Klassenordner, …) usw.

Umgang mit Wiedergutmachungen: 

Den Schüler:innen wird von KB das Angebot einer Wiedergutmachungshandlung innerhalb der Schulgemeinschaft gemacht. Danach ist eine Woche Zeit für die/den Schüler:in sich eine derartige Tätigkeit zu überlegen. Wiedergutmachungen finden in der unterrichtsfreien Zeit statt.