Ich freue mich, dass ich Ihre Kinder begleiten darf. Ich arbeite schon viele Jahre als Schulärztin und habe selbst drei Töchter, daher kenne ich die Schulsituation von Seiten der Eltern sehr gut.
Die Aufgaben der Schulärzt*innen umfassen im Wesentlichen präventivmedizinische Maßnahmen sowie Erste-Hilfe-Leistungen. Wir führen jährliche Einzeluntersuchungen durch, bei auffälligen Befunden werden die Eltern verständigt und gebeten, zur weiteren Abklärung den/die Hausärzt*in bzw. Kinderärzt*in aufzusuchen. Dies ist wichtig, damit Krankheiten und Entwicklungsstörungen rechtzeitig erkannt und behandelt werden können. Wir begleiten die Schüler*innen vom Schuleintritt bis zum Ende der Schulzeit in ihrer physischen und psychischen Entwicklung.
Wir haben keinen therapeutischen Auftrag, informieren aber gerne über Behandlungsmöglichkeiten. Aufgrund der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht übernehmen wir eine neutrale Vermittlerrolle für Schüler*innen, Eltern und Lehrer*innen und wollen weiters einen Beitrag zu einem gesunden Lebensstil leisten. Bitte schicken Sie Ihr Kind nur gesund in die Schule, achten Sie darauf, dass es rechtzeitig aufsteht und auch noch Zeit für ein gesundes Frühstück hat.
Wenn ein Kind nicht mitturnen kann, muss vorerst eine Entschuldigung von den Eltern gebracht werden. Ab einem Ausfall von zwei Wochen ist eine Befreiung durch die Schulärztin in Absprache mit der Direktion verpflichtend. Dazu ist die Bestätigung des behandelnden Arztes mitzubringen. Rückwirkende Befreiungen werden nicht ausgestellt. Die Befreiungen werden erst gültig, wenn die Schulleitung dazu das Einverständnis gibt.
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Schulärztin
Dr.in Sabine KROYER-WENHARDT
Kontakt
Tel.: 43 1 667 10 99 – 25
Ordinationszeiten
MO, DI, MI und FR von 08:00 – 12:00 Uhr
Ort
Erdgeschoss, Raum E53