Allgemeinmedizin

Schulärztin

Allgemeines Berufsbild

Die Aufgaben der Schulärzt*innen umfassen im Wesentlichen präventivmedizinische Maßnahmen sowie Erste-Hilfe-Leistungen. Sie führen jährliche Einzeluntersuchungen durch, bei auffälligen Befunden werden die Eltern verständigt und gebeten, zur weiteren Abklärung den/die Hausärzt*in bzw. Kinderärzt*in aufzusuchen. Dies ist wichtig, damit Krankheiten und Entwicklungsstörungen rechtzeitig erkannt und behandelt werden können. Sie  begleiten die Schüler*innen vom Schuleintritt bis zum Ende der Schulzeit in ihrer physischen und psychischen Entwicklung.

Schulärzt*innen haben keinen therapeutischen Auftrag, informieren aber gerne über Behandlungsmöglichkeiten. Aufgrund der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht übernehmen wir eine neutrale Vermittlerrolle für Schüler*innen, Eltern und Lehrer*innen und wollen weiters einen Beitrag zu einem gesunden Lebensstil leisten. Bitte schicken Sie Ihr Kind nur gesund in die Schule, achten Sie darauf, dass es rechtzeitig aufsteht und auch noch Zeit für ein gesundes Frühstück hat. 

Schulärztin Dr. JULIA FUCHS

„Für mich gehören ein gesunder Körper und ein gesunder Geist zusammen. Nur dann können Schüler:innen ihr Potential wirklich entfalten.“

Ich bin Fachärztin für Innere Medizin & Rheumatologie und Ärztin für Allgemeinmedizinerin und seit mehreren Jahren als Schulärztin tätig. Als ehemalige Schülerin des GRG23, an dem ich selbst maturiert habe, freue ich mich besonders, alle Schüler*innen in gesundheitlichen Fragen begleiten zu dürfen. Ein wertschätzender Umgang mit allen uns anvertrauten Kindern und Jugendlichen ist mir dabei besonders wichtig.

Im Rahmen der schulärztlichen Reihenuntersuchungen achte ich auf mögliche gesundheitliche Auffälligkeiten. Sollte ich abklärungsbedürftige Abweichungen von Regelbefunden feststellen, erhalten Sie über ihr Kind einen Elternbrief, in dem ich weitere diagnostische oder therapeutische Schritte empfehle.

Sehr am Herzen liegt mir auch ein inklusiver Umgang mit allen neurodivergenten Schüler*innen.

Ich möchte alle Schüler*innen in ihrer körperlichen und seelischen Gesundheit stärken – mit einem besonderen Blick dafür, wo Mädchen und junge Frauen im Alltag noch mit Vorurteilen oder Ungleichbehandlung konfrontiert sind.

Turnbefreiungen

Wenn ein Kind nicht mitturnen kann, muss vorerst eine Entschuldigung von den Eltern gebracht werden. Ab einem Ausfall von zwei Wochen ist eine Befreiung durch die Schulärztin in Absprache mit der Direktion verpflichtend. Dazu ist die Bestätigung des behandelnden Arztes mitzubringen. Rückwirkende Befreiungen werden nicht ausgestellt. Die Befreiungen werden erst gültig, wenn die Schulleitung dazu das Einverständnis gibt. 

  • Alle Sportbefreiungen, die zwei Wochen oder länger dauern, bedürfen der Vorlage eines ärztlichen Attestes an die Schulärztin!
    Keine rückwirkenden Befreiungen – Übermittlung zum frühestmöglichen Zeitpunkt!
  • Turnbefreiungseintragungen erfolgen immer in der PAUSE

Alle Bestimmungen zum Thema Anwesenheitspflicht/ „Turnbefreiung“ finden Sie hier:
Schulunterrichtsgesetz § 11
Schulunterrichtsgesetz § 45

Schulärztliche Untersuchung

Die sogenannten Reihenuntersuchungen (= die Gesundenuntersuchung der Schülerinnen) 1x pro Schuljahr sind laut Schulunterrichtsgesetzt verpflichtend: Schulunterrichtsgesetz § 66. Eine Abmeldung ist nicht möglich.

Bitte teilen Sie mir mit, wenn bei ihrem Kind chronische Gesundheitsbeeinträchtigungen bestehen oder/und ihr Kind regelmäßig Medikamente einnehmen muss.

Ärztliche Schweigepflicht

Für uns Schulärztinnen gilt selbstverständlich die ärztliche Schweigepflicht. Wenn Ihr Kind während Schulveranstaltungen (Ausflüge, Schikurse, Sprachreisen, …) Medikamente einnehmen muss oder Notfallmedikamente braucht (zB Epipen©. Buccolam©, Insulin, Baqsimi©, etc.), bin ich verpflichtet, Sie diesbezüglich um eine Entbindung der ärztlichen Schweigepflicht zu bitten. Die zugehörigen Formulare finden Sie auf unserer website unter der Rubrik Schulleben/Formulare.

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Kontakt

Schulärztin
Dr.in Julia FUCHS
FÄ f. Innere Medizin, Ärztin f. Allgemeinmedizin

Kontakt
Tel.: +43 1 665 93 74 – 25
Email: julia.fuchs@grg23-alterlaa.ac.at

Ordinationszeiten
MO. 08:00 – 12:00 Uhr
DI. 08:00 – 12:00 Uhr
MI. 10:00 – 14:00 Uhr
DO. 08:00 – 12:00 Uhr
FR. 08:00 – 10:00 Uhr

Ort
Erdgeschoss, Raum E53


GRG 23 Sekretariat