Hilfe bei Verletzung und Erkrankung

Schulsanitätsdienst

Unser
Team

Der Schulsanitätsdienst sorgt bei uns an der Schule seit 2016 für eine rasche Erstversorgung bei gesundheitlichen Beschwerden und ist auch zur Stelle, falls sich die Schulärztin nicht im Haus befindet. Das Team der Schulsanitäterinnen und Schulsanitäter wurde vom Arbeiter-Samariter-Bund Österreich (ASBÖ) erfolgreich ausgebildet und ist an der Schule aktiv präsent.

 

Bei einem Zwischenfall wird das diensthabende Team telefonisch kontaktiert und trifft binnen 2 Minuten am Einsatzort ein. Unsere Nummern sollten von jeder Schülerin und jedem Schüler auf dem privaten Handy eingespeichert werden, welche im Notfall (auch von Unterstufenschülerinnen und Unterstufenschülern) selbstverständlich verwendet werden dürfen.

NOTFALLNUMMER

TEAM SCHWARZ
+43 660 23 50 217

Wir sind an Schultagen am Vormittag jederzeit erreichbar.

KONTAKT

Willst auch Du ins Team?

Ausbildung

  • Voraussetzung: Teilnahme am 16-stündigen Erste-Hilfe-Kurs in der 9. Schulstufe
  • Alle 2 Jahre werden Schulsanitäterinnen und Schulsanitäter ausgebildet
  • Mindestalter: 15 Jahre (die Ausbildung kann schon mit 14 begonnen werden)
  • 100 %ige Anwesenheitspflicht während der gesamten Ausbildung
  • Abschließende 3-teilige theoretische und praktische Prüfung
  • Der Arbeiter-Samariter-Bund Österreich übernimmt die Ausbildung inklusive regelmäßiger Fortbildungen
  • Die Ausbildung ist nur mit sehr geringen Kosten verbunden

Aufgaben

  • Notfallsituationen erkennen und einschätzen
  • Lebensrettende Sofortmaßnahmen bis zum Eintreffen professioneller Hilfe und Betreuung der bzw. des Verletzten oder Erkrankten - Erste Hilfe
  • Alarmierung professioneller Hilfe (Rettungsdienst), Übergabe an den Rettungsdienst bzw. Arzt
  • Dokumentation des Schulsanitätsdienst-Einsatzes
  • Einsatz bei Schulveranstaltungen
  • Bereitschaftsdienste während der Unterrichtszeiten
  • Betreuung und Überprüfung der Erste-Hilfe Materialien

Ausstattung

  • Eigener Einsatzrucksack mit allen wichtigen Erste-Hilfe Materialien
  • An der Schule ist ein eigener Defibrillator vorhanden, so wird im absoluten Ernstfall einer Reanimation eine möglichst optimale Ersthilfe ermöglicht
  • Über 20 Erste-Hilfe Kästen im gesamten Schulgebäude

Jede Schulsanitäterin und jeder Schulsanitäter verpflichtet sich, über alle Informationen, die sie bzw. er aufgrund ihrer bzw. seiner Stellung und Funktion als Schulsanitäterin und Schulsanitäter selbst feststellt oder erfährt, Stillschweigen zu bewahren. Diese Schweigepflicht bezieht sich sowohl auf die Vorgeschichte von Patientinnen und Patienten, als auch auf Art und Ursache der Verletzung/Krankheit, eigene Erkenntnisse, Symptome, Maßnahmen, weiteres Prozedere etc.